Für Sonnabend, 25. April, war durch unseren Kreisvorstand eine Demonstration unter dem Motto „Wir sind das Volk – für die Bewahrung unserer Grund- und Freiheitsrechte!“ geplant. Diese Demo wurde von den Rostocker Behörden unter Missachtung aktueller höchstrichterlicher Urteile und unter Hinweis auf den durch zahlreiche zu erwartende Gegendemonstranten nicht gegebenen Infektionsschutz verboten. Der Eilantrag unseres Kreisvorstandes vor dem Schweriner Verwaltungsgericht wurde am 24.04. abgewiesen; das Verbot hatte insofern Bestand.

Es ist absolut inakzeptabel, dass in einer durch ihren Oberbürgerbürgermeister gerade für „Corona-frei“ erklärten Stadt einerseits ominöse Demos für die Rettung des Weltklimas stattfinden können, während andererseits unsere Grundrechte mit Füßen getreten und politisch offenbar missliebige AfD-Demos aus fadenscheinigen Gründen verboten werden.

Der Verdacht einer politischen Instrumentalisierung des „Infektionsschutzes“ durch einen mittelbar verantwortlichen linken Sozialsenator drängt sich in diesem Zusammenhang geradezu auf.

Diese ungeheuerlichen und an Rechtsbeugung erinnernden Vorgänge werden wir nicht hinnehmen. Der Kreisvorstand des KV AfD-HRO wird weiterhin auf das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit bestehen und dieses im Rahmen der gebotenen rechtlichen Mittel durchsetzen.

Verbote werden uns auch künftig nicht daran hindern, unseren Protest auf die Straße zu bringen!

KV-Rostock