Mit Befremden hat der Kreisvorstand des AfD-KV Rostock Stadt und Land zur Kenntnis genommen, dass die im Zusammenhang mit der sogenannten „Corona-Krise“ zunächst bis zum 20. April vorgenommenen massiven Einschränkungen unserer grundgesetzlich garantierten Rechte auf offenbar unbestimmte Zeit fortgeführt und sogar weiter verschärft werden sollen. Eine weitere Groteske stellt in diesem Zusammenhang die ab kommenden Montag trotz anhaltend vernachlässigbarer Corona-Infektionszahlen verhängte „Maskenpflicht“ in unserem Land. Der amtierende Weltärztepräsident, Dr. Frank Ulrich Montgomery, bezeichnet übrigens diese Maskenpflicht als „lächerlich“.

Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit und vor allem Verhältnismäßigkeit der faktischen Aussetzung unserer grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte gibt es inzwischen zahlreich. Stellvertretend seien hier aktuelle Beiträge der Professoren Murswiek und Homburg genannt.

Insbesondere die Einschränkung der Ausübung der Berufsfreiheit ist sowohl für die Hansestadt als auch den Landkreis Rostock absolut verheerend. Denn beide sind in besonderem Maße vom Tourismus und dem Hotellerie- und Gastronomiegewerbe abhängig. Wer der Wirtschaft und damit den gesellschaftlichen Strukturen unserer Region mittels Durchsetzung verfassungsrechtlich bedenklicher Maßnahmen und unter Einschränkung grundgesetzlich garantierter Rechte schweren Schaden zufügt, der handelt angesichts aktuell vernachlässigbar niedriger Fallzahlen im Land sowie angesichts inzwischen zahlreich verfügbarer entsprechender Fachmeinungen aus dem medizinischen, juristischen und ökonomisch-statistischem Bereich zumindest grob fahrlässig und ist entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand des AfD-Kreisverbandes Rostock Stadt und Land in „Offenen Briefen“ an den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock sowie an den Landrat des Landkreises gewandt. Wir hinterfragen die Verhältnismäßigkeit der für die Hansestadt sowie den Landkreis Rostock getroffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund aktuell vernachlässigbar geringer Corona-Fallzahlen in unserer Region und fordern die Anpassung und gegebenenfalls Rücknahme der Maßnahmen. Wir weisen die Verantwortungsträger zudem auf ihre persönliche Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen hin, insbesondere mit Blick auf das Bundesbeamtengesetz.

Wir weisen ferner daraufhin, dass wir auf uns unsere grundgesetzlich garantierten Rechte nicht verzichten werden. Insbesondere werden wir uns unser grundgesetzlich garantiertes Recht (Art. 8 GG) auf Versammlungsfreiheit nicht nehmen lassen!

Den Text unserer „Offenen Briefe“ an die Herren Madsen und Constien finden Sie hier (Oberbürgermeister Madsen) und hier (Landrat Constien).

 

Kreisvorstand AfD-HRO